Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Internetanbieter IP-Adressen speichern dürfen, um auch bei geringfügigen Straftaten wie Urheberrechtsverletzungen Nutzer identifizieren zu können – solange diese Daten getrennt von anderen personenbezogenen Informationen gespeichert werden. Diese Entscheidung rettet das französische #HADOPI-System, das bei Urheberrechtsverstößen schrittweise Verwarnungen ausspricht. Die technische Bedingung: IP-Adressen dürfen nur in einem geschlossenen System mit begrenztem Zugriff gespeichert werden. Zwar schafft das Urteil neue Spielräume für die #Vorratsdatenspeicherung in der EU, wirft aber auch viele Fragen auf – etwa zur Zulässigkeit des Zugriffs ohne richterliche Kontrolle und zur Übertragbarkeit auf andere Ermittlungsbereiche. Die langfristigen Auswirkungen auf #Datenschutz und Strafverfolgung in #Europa bleiben unklar.
