EEG-Altanlagen
#Solarstrom - Anlagen, die zunächst nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ( #EEG ) gefördert werden, fallen nach 20 vollen Kalenderjahren aus der #Förderung heraus https://de.wikipedia.org/wiki/Erneuerbare-Energien-Gesetz . Eine #Anschlußregelung sorgt dafür, daß der danach eingespeiste #Strom weiterhin honoriert wird. Begründung des @sfv in https://www.sfv.de/artikel/pv-altanlagen_anschlussfoerderung_nach_ablauf_der_verguetung_ .
Die Wirkung: https://climatejustice.social/@NichtVielZuSagen/111914201984126199 .
Das entspricht der #Kalkulation "konventioneller" #Kraftwerke: Solange diese Kraftwerke nicht 'abgeschrieben' sind (wenn also die eingenommenen Kundenzahlungen = Baukosten + Brennstoffkosten + Wartungskosten + Reparaturkosten + Personalkosten + Abriß- und Beseitigungskosten + Dividende), werden die Kilowattstundenpreise (bzw. Megawattstundenpreise) beim #Netzbetreiber oder bei der #Strombörse als Mindestpreise genannt. Aus der Summe der Kosten für alle benötigten Kraftwerke ergibt sich der mittlere Stromerzeugungspreis.
Über die #MeritOrder https://de.wikipedia.org/wiki/Merit-Order-Effekt wird allen Bietern (= Einspeisern) der Preis gezahlt, den die letzte Megawattstunde kostet. Die Feinheiten der #Strompreisbildung sind nicht leicht zu verstehen https://climatejustice.social/@NichtVielZuSagen/111116567812231407 .
Das bisher Gesagte bezieht sich auf den "Normalfall" der EEG-Vergütung. Nach Ablauf der vollen 20 Jahre ab Inbetriebnahme könnte die Vergütung knallhart auf null Cent pro kWh gesenkt werden. Das sähe aber ziemlich komisch aus, weil doch etwas Wertvolles produziert und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird.
Deshalb gibt es eine Vergütung, die "Jahresmarktwert Solar" genannt wird, aber um 0,4 ct/kWh vermindert https://www.carmen-ev.de/2023/05/25/was-ist-die-anschlussverguetung-fuer-ausgefoerderte-photovoltaik-anlagen-und-wie-wird-sie-berechnet/ .
Nun zum konkreten Fall unserer kleinen PV-Anlage. Technische Details in diesem Erfahrungsbericht: https://climatejustice.social/@NichtVielZuSagen/110101319479227958 .
Ursprüngliche EEG-Vergütung von 2000 bis
2020: 50,62 ct/kWh
Anschließend (verminderter) Jahresmarktwert Solar
2021: 7,15 ct/kWh
2022: 7,37 ct/kWh
2023: 7,20 ct/kWh
2024: 2,816 ct/kWh
Auf der Jahresabrechnung wird von der Einspeisevergütung der Preis für den Einspeisezähler und die Abrechnung abgezogen.
So bleiben unterm Strich bei uns rund 30 Euro für knapp 1500 kWh Solarstrom im Jahr 2024 übrig. Mehr als gar nichts.