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Bundesrechtsanwaltskammer: #Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen #unzulässig
"Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Verband der Internetwirtschaft erteilen neuen Ideen für eine Vorratsdatenspeicherung eine deutliche #Absage. In einer Stellungnahme erläutern die Anwälte, warum die geplante anlassunabhängige #Massenspeicherung von IP-Adressen und Port-Nummern gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs verstößt."